Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Meyer zu Hücker Dachdeckermeister, Detmold – gültig für alle Aufträge und Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Meyer zu Hücker Dachdeckermeister, Blaise-Pascal-Straße 11, 32760 Detmold (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Fassadenarbeiten, Zimmerarbeiten und verwandte Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert vergütet. Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendig, aber nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Aufträgen über 5.000 € können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
§ 5 Ausführung der Leistungen
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und den Richtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ausgeführt. Genannte Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgelegt wurden. Behinderungen durch witterungsbedingte Umstände, Materiallieferengpässe oder höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten für freien, sicheren Zugang zu den Arbeitsstellen zu sorgen, notwendige behördliche Genehmigungen einzuholen und den Auftragnehmer unverzüglich über auftretende Mängel, Schäden oder besondere Umstände (z. B. Schadstoffverdacht) zu informieren. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind entstehende Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen an Bauwerken 5 Jahre nach Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für sonstige Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor der Auftraggeber sonstige Rechte geltend macht. Eine Selbstvornahme durch den Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung schließt Gewährleistungsansprüche aus.
§ 8 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 10 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Detmold, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2025 · Meyer zu Hücker Dachdeckermeister, Detmold
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